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Ratgeber · Rechte

Rechte am Master: Wem gehört die Aufnahme nach der Session?

Eine fertige Aufnahme trägt mehrere Rechte gleichzeitig: das am Werk, das an der Darbietung und das am Tonträger. Dieser Leitfaden erklärt die Ebenen in einfachen Worten, sagt, was Klangnest behält und was nicht, und was Sie vor der Veröffentlichung klären sollten. Er ersetzt keine Rechtsberatung.

5 Min. LesezeitZugehörige Leistung: MasteringZuletzt aktualisiert am 15. September 2026
Zwei Hände unterschreiben einen Vertrag mit Füllfeder, daneben Kopfhörer und eine Plattenhülle

Drei Rechtsebenen an einer einzigen Aufnahme

Wer in Österreich einen Song aufnimmt, erzeugt in der Regel drei getrennte Rechtspositionen. Sie können bei einer Person liegen, meist aber verteilen sie sich auf mehrere. Das Urheberrecht schützt das Werk, also Komposition und Text. Die Leistungsschutzrechte schützen zum einen die Darbietung der ausübenden Künstlerinnen und Künstler, zum anderen die wirtschaftliche und organisatorische Leistung desjenigen, der die Aufnahme herstellt, des sogenannten Tonträgerherstellers.

EbeneWer das Recht hatWas es umfasst
Werk (Komposition, Text)Komponistin oder Komponist, Textdichterin oder TextdichterJede Nutzung des Songs, auch Cover und Bearbeitungen
DarbietungAlle, die hörbar mitspielen oder singenVervielfältigung und Verbreitung der eigenen Darbietung
Tonträger (Master)Wer die Aufnahme organisiert und finanziertNutzung dieser konkreten Aufnahme
StudioleistungKlangnest bis zur vollständigen ZahlungRechte an Aufnahme, Mix und Master gemäß AGB

Wem der Master gehört, wenn Sie bei uns aufnehmen

Wenn Sie eine Session buchen und bezahlen, sind in der Regel Sie, Ihre Band oder Ihr Label Hersteller der Aufnahme. Klangnest stellt Raum, Technik und Tonmeister und erbringt eine Dienstleistung. Mit der vollständigen Bezahlung der Rechnung übertragen wir Ihnen alle Rechte, die uns an Aufnahme, Mix und Master zustehen; vorher bleiben sie bei uns. Dieser Punkt steht ausdrücklich in unseren AGB im Artikel über Rechte an Aufnahmen und Mastern. Bis zur Zahlung dürfen Sie Vorabversionen zur internen Abstimmung nutzen, aber nicht veröffentlichen.

Keine Ansprüche erheben wir an der Komposition, am Text oder an Ihrer Darbietung. Was unser Tonmeister am Pult entscheidet, ist handwerkliche Leistung im Auftrag, kein Anteil am Werk. Wenn jemand aus unserem Team auf Ihren Wunsch hörbar mitspielt, halten wir das vorher schriftlich fest.

Rohdateien, Sessions und Archiv

Rohdateien erhalten Sie binnen 2 Werktagen nach der Session, Mix und Master nach der Abnahme. Projektdaten bleiben 12 Monate bei uns archiviert; innerhalb dieser Frist können Sie Stems, Alternativversionen oder ein Vinyl-Premaster nachbestellen. Danach werden die Daten gelöscht, bewahren Sie Ihre Kopie daher an zwei Orten auf. Welche Dateien zu einem vollständigen Übergabepaket gehören, beschreibt der Leitfaden Dateiformate und Abgabe.

Innerhalb der Band: schriftlich festhalten

Die meisten Streitfälle entstehen nicht zwischen Studio und Band, sondern innerhalb der Band, oft Jahre später. Wer hat den Song geschrieben, wer hat die Session bezahlt, darf ein ausgeschiedenes Mitglied die Aufnahme weiterverwenden? Halten Sie das vor der Aufnahme schriftlich fest; eine einfache, von allen unterschriebene Vereinbarung genügt in der Regel. Das Gleiche gilt für Gastmusikerinnen und Gastmusiker, Session-Sängerinnen und -Sänger und für Produzentinnen und Produzenten, die am Arrangement mitwirken. Eine Vereinbarung sollte zumindest regeln:

  • Wer als Urheberin oder Urheber des Werks gilt und mit welchen Anteilen.
  • Wem die Rechte am Master gehören und wer über Veröffentlichungen entscheidet.
  • Wie Einnahmen aus Streaming, Verkauf und Lizenzierung aufgeteilt werden.
  • Was mit den Aufnahmen geschieht, wenn jemand die Band verlässt.
  • Ob Gastbeiträge mit einer einmaligen Pauschale abgegolten sind.

AKM und LSG: Verwertungsgesellschaften in Österreich

In Österreich nehmen Verwertungsgesellschaften bestimmte Rechte kollektiv wahr. Die AKM vertritt generell die Urheberseite, also Komponistinnen und Komponisten, Textdichterinnen und Textdichter sowie Verlage, wenn Musik öffentlich aufgeführt oder gesendet wird. Die LSG vertritt die Leistungsschutzseite, also ausübende Künstlerinnen und Künstler sowie Tonträgerhersteller. Ob eine Mitgliedschaft für Sie sinnvoll ist, hängt davon ab, wie und wo Ihre Musik genutzt wird; für Veröffentlichungen über digitale Vertriebe lohnt sich ein Blick in deren Bedingungen. Klangnest meldet nichts in Ihrem Namen an, die Registrierung Ihrer Werke und Aufnahmen bleibt bei Ihnen.

ISRC und Metadaten

Der ISRC ist ein zwölfstelliger Code, der eine konkrete Aufnahme weltweit eindeutig kennzeichnet und die Abrechnung von Streams und Sendungen ermöglicht. Er gehört zum Master, nicht zum Werk: Ein Remix oder eine neue Aufnahme desselben Songs bekommt einen eigenen Code. Codes vergeben in der Regel Labels oder Vertriebe; wer selbst veröffentlicht, bezieht sie meist über den eigenen Vertrieb. Beim Mastering betten wir die ISRC-Codes in das DDP-Image und die Dateien ein, dazu Titel, Interpret, Jahr und Mitwirkende. Schicken Sie uns diese Angaben mit der endgültigen Titelliste, spätestens vor Beginn der 3 Werktage Bearbeitungszeit.

Samples, Coverversionen und Remixe

Wer ein Sample aus einer fremden Aufnahme verwendet, berührt in der Regel zwei Rechte gleichzeitig: das am Werk und das am Tonträger. Beide müssen vor der Veröffentlichung geklärt werden, auch bei sehr kurzen Ausschnitten. Bei einer Coverversion bleibt das Werk fremd, die Aufnahme ist Ihre; die Rechte an der Komposition werden generell über die Verwertungsgesellschaften oder den Verlag abgegolten. Für Bearbeitungen, die das Werk verändern, etwa neue Texte oder Remixe, braucht es in der Regel die Zustimmung der Urheberinnen und Urheber. Im Zweifel fragen Sie vor der Session eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt oder Ihren Verlag; wir können diese Klärung nicht für Sie übernehmen.

Checkliste vor der Veröffentlichung

  • Rechnung vollständig bezahlt, Rechte am Master sind gemäß AGB übergegangen.
  • Schriftliche Vereinbarung innerhalb der Band und mit allen Gästen liegt vor.
  • Samples und Bearbeitungen sind geklärt, Coverversionen sind gemeldet.
  • ISRC-Codes sind vergeben und im Master eingebettet.
  • Metadaten (Titel, Mitwirkende, Jahr, Label) sind auf allen Dateien gleich.
  • Eigene Sicherung von Rohdateien, Mix und Master liegt an zwei Orten.

Fragen zum Ablauf beantworten wir gerne über das Kontaktformular, in der Regel binnen 1 Werktag. Rechtsfragen zu Ihrem konkreten Fall klärt eine Rechtsberatung. Und bevor es überhaupt zur Veröffentlichung kommt, sorgt die Checkliste zur Session-Vorbereitung dafür, dass die Aufnahme so wird, dass Sie sie veröffentlichen wollen.

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Schreiben Sie uns, was Sie aufnehmen möchten, und wann. Sie erhalten ein schriftliches Angebot mit allen Preisen inkl. 20 % USt.

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